ABG´s

§ 1 Geltungsbereich

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vereinbarungen/Verträge zwischen der LMS Alltagsbegleitung GmbH, Lieserer Weg 10, 66113 Saarbrücken – nachfolgend Leistungserbringer – und den leistungsbeziehenden Kundinnen und Kunden – nachfolgend Kunde -.

§ 2 Gegenstand der Vereinbarung


Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung der mit dem Leistungserbringer vereinbarten Dienstleistungen bzw. dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

§ 3 Leistungsumfang


Umfang und Inhalt der Leistungen werden im Dienstleistungsvertrag und dem Aufnahmebogen Neukunde definiert. Mit der Unterzeichnung des Angebotes durch den Leistungserbringer kommt ein(e) verbindliche(r) Vereinbarung/Vertrag zustande.
Änderungen von Umfang und Inhalt der Leistungen können jederzeit vereinbart werden und bedürfen der Schriftform. Kurzfristige mündliche Änderungen der vereinbarten Leistung können in Ausnahmefällen mündlich mit einem/-r vom Leistungserbringer dafür autorisierten Mitarbeiter/-in besprochen werden.
Nach Maßgabe der fachlichen Notwendigkeit sowie wirtschaftlicher Synergien legt der Leistungserbringer die Mitarbeiter/-innen fest, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen eingesetzt bzw. dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

§ 4 Pflichten zur Mitwirkung des Kunden


Der Kunde erklärt sich bereit, den Leistungserbringer bzw. die Mitarbeiter/-innen des Leistungserbringers bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Hierzu gehört u.a.:
•  Gewähren des Zutritts zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort
•  Bereitstellung der benötigten Arbeitsmittel
•  Information zu besonderen Gegebenheiten, die beachtet werden sollen
• Sicherheitsvorkehrungen im Arbeitsumfeld um Mitarbeiter/-innen des Leistungserbringers vor Gefahren, Unfällen oder gesundheitlichen Schäden zu schützen (u.a. Hinweis zu ansteckenden Krankheiten im Haushalt)

§ 5 Vergütung


Grundlage für die Vergütung der vom Leistungserbringer erbrachten Leistungen ist der unterzeichnete Dienstleistungsvertrag, sowie die jeweils aktuelle Preisliste des Leistungserbringers. Sollte es zu Preisänderungen kommen, werden diese dem Leistungserbringer mindestens vier Wochen im Voraus mitgeteilt.

§ 6 Zahlungsbedingungen


Ist der Kunde Selbstzahler, erfolgt die Rechnungslegung in jedem Fall ebenfalls direkt an den Kunden.
Eine Rechnungsstellung des Leistungserbringers erfolgt grundsätzlich monatlich. Der Leistungserbringer behält sich jedoch vor, insbesondere bei geringfügigen Rechnungsbeträgen, oder aus organisatorischen Gründen mehrere Leistungszeiträume zusammenzufassen und die Abrechnung in größeren zeitlichen Abständen vorzunehmen. Hierdurch entstehen dem Kunden keine Nachteile. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungslegung fällig. Überfällige Zahlungen werden angemahnt. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,00 € fällig.
Erbrachte Leistungen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind von diesem zu bezahlen, soweit keine Abrechnungsvollmacht gegenüber der Pflegekasse erteilt wurde.

§ 7 Beschwerdemanagement


Die Leistungen des Leistungserbringers gelten als auftragskonform erledigt bzw. abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich (tagesaktuell) nach erbrachter Leistung den Leistungserbringer schriftlich oder telefonisch informiert. Für eine sachgerechte Beurteilung, inwieweit ein berechtigter Mangel vorliegt, ist es erforderlich, dass für die Beschwerde zugrunde liegende Beanstandungen konkret definiert werden.
Mitarbeiter/-innen sind angehalten Probleme bei der Leistungserbringung an den Leistungserbringer mitzuteilen.

§ 8 Haftung

Die Haftung des Leistungserbringers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kunde ist verpflichtet, zu durch Mitarbeiter/-innen verursachten Schäden den Leistungserbringer unverzüglich zu informieren. Die Information hat tagesaktuell zu erfolgen (außerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail). Die Haftung des Leistungserbringers entfällt bei später gemeldeten Schäden.
Für Schäden, die nachweislich durch die durch Mitarbeiter/-innen des Leistungserbringer bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten verursacht wurden, haftet der Leistungserbringer. Eine ausreichende Versicherung ist vorhanden.
Für Arbeitsmaterial/Geräte, die bei sachgerechter Nutzung durch Verschleiß oder altersbedingt kaputt gehen, ist eine Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Terminabsagen/Änderungen


Änderungen/Absagen von Terminen/Buchungen sind möglich, müssen dem Leistungserbringer jedoch mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin mitgeteilt werden. Für Absagen/Änderungen, die uns kurzfristiger mitgeteilt werden, stellen wir eine Ausfallgebühr in Höhe des vereinbarten Terminumfanges privat in Rechnung, soweit der Termin nicht anderweitig im Einsatzplan des Leistungserbringers verwendet werden kann.
Bei Mitarbeiterausfällen des Leistungserbringers informiert dieser den Kunden umgehend und kommuniziert nach Möglichkeit einen entsprechenden Ausweichtermin. Der Leistungserbringer ist berechtigt, einen Ersatzmitarbeiter zu stellen. Dies gilt auch, wenn sich der dem Kunden zugewiesene Mitarbeiter im Urlaub befindet.
Bei Kürzungen der vereinbarten Terminzeit (Teilabsagen) behält sich der Leistungserbringer vor, die ursprünglich für den Termin vereinbarte Zeit in Rechnung zu stellen.

§ 10 Planungshoheit


Der Leistungserbringer ist bestrebt, Wünsche des Kunden nach einem bestimmten Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Planungshoheit obliegt in jedem Fall dem Leistungserbringer.

§ 11 Beratung


Der Leistungserbringer unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Beantragung eventueller Pflegeversicherungsleistungen. Soweit hier gesonderte Leistungen erbracht werden, erfolgt die Vergütung nach der jeweils gültigen Preisliste des Leistungserbringers.

§ 12 Datenschutz


Der Leistungserbringer benutzt die Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Abwicklung und Abrechnung der erbrachten Leistungen. Die jeweils aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen werden berücksichtigt bzw. eingehalten.
Die Mitarbeiter/-innen des Leistungserbringers sind über die geltenden Datenschutzbestimmungen informiert und zur Einhaltung verpflichtet.

§ 13 Kündigung


Es besteht keine Vertragslaufzeit. Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Leistungserbringer und der Kunde können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ohne Angabe von Gründen kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

§ 14 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Leistungserbringers.

LMS Alltagsbegleitung GmbH
Lieserer Weg 10
66113 Saarbrücken

Vertreten durch:
Sascha Löffler, Norman Müller

Kontakt
E-Mail: info@lms-alltagsbegleitung.de